Spielersperren
Im Rahmen unserer aktiven Spielsuchtprävention gibt es die Möglichkeit, sich selbst oder Personen mit nachweislich problematischem Spielverhalten für Lotterien und Wetten sperren zu lassen.
Spielersperren werden in einer bundesweiten und unternehmensübergreifenden Sperrdatei der Lotteriegesellschaften und Spielbanken registriert. Eine Spielersperre hat zur Folge, dass Spieler für mindestens ein Jahr von allen personalisiert zu spielenden Lotterien, Wetten und Glücksspielen in deutschen Spielbanken ausgeschlossen sind.
Das personalisierte Spielen bei LOTTO Hamburg das Spielen am JackPoint, im Abonnement und mit der LOTTO-IDENT-CARD. Bei den von LOTTO Hamburg angebotenen Lotterien und Wetten, die nur mittels LOTTO-IDENT-CARD gespielt werden dürfen, handelt es sich derzeit um die Produkte KENO, ODDSET, TOTO und TRALOPPO.
Es gibt verschiedene Sperrformen.
Die Selbstsperre wird vom Spieler selbst und zum eigenen Schutz beantragt, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Selbstsperre ist unbefristet. Die Aufhebung einer Spielersperre kann frühestens nach einem Jahr beantragt werden. Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen und unter Beifügung geeigneter Unterlagen, die den Wegfall des Sperrgrundes glaubhaft belegen.
Es kann auf Grund von Meldungen und Hinweisen dritter Personen (bspw. von Familienangehörigen, Annahmestellenpersonal) vom Veranstalter auch eine so genannte Fremdsperre verhängt werden. Gründe für eine Fremdsperre können sein, dass die betreffende Person
- spielsuchtgefährdet oder
- überschuldet ist,
- ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
- Spieleinsätze riskiert , die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen.
Die Anhaltspunkte für die Verfügung einer Fremdsperre sind durch die informierende Person schriftlich, ggf. unter Beifügung geeigneter Unterlagen zur Glaubhaftmachung beim Veranstalter einzureichen.
Rechtliche Grundlage sind der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und dass Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (HmbGlüStV AG).
Weitere Details zum Thema Spielersperren entnehmen Sie bitte den Informationen in den hier hinterlegten Antragsformularen.